Schlichten statt richten

 

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bietet Verbrauchern einen einfachen und kostengünstigen Zugang zum Recht, ohne ihnen den Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu verwehren: Mit einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren können förmliche Auseinandersetzungen zwischen Kunde und Bank vor den ordentlichen Gerichten vermieden werden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Die genossenschaftliche Bankengruppe erfüllt die politischen Anforderungen auf nationaler und europäischer Ebene für die Einrichtung solcher selbstständiger Stellen.

 

Der Schlichter ist in seiner Aufgabe unabhängig, neutral und unterliegt keinerlei Weisungen. Er muss die Befähigung zum Richteramt besitzen und wird für die Dauer von drei Jahren bestellt. Zum Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe wurde Dr. Alfons van Gelder berufen. Van Gelder (Jahrgang 1936) war bis Ende 2001 als Richter am XI. Zivilsenat (u. a. Bank- und Börsenrecht) des Bundesgerichtshofs tätig. Zu dessen Stellvertreter wurde Prof. Dr. Franz Häuser berufen. Häuser (Jahrgang 1945) ist Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Bank- und Börsenrecht an der Universität Leipzig.

 

Kundenzufriedenheit als höchstes Ziel

 

"Die Möglichkeit einer schnellen und unbürokratischen Streitbeilegung soll dazu beitragen, die Vertrauensbeziehung zwischen Verbrauchern und Volksbanken und Raiffeisenbanken zu vertiefen", erläutert BVR-Präsident Dr. Christopher Pleister. Die Einrichtung des Ombudsmannverfahrens verdeutliche, dass die Genossenschaftsidee in besonderem Maße mit dem Schutz der Interessen der Verbraucher verwandt sei. Mit der für Verbraucher kostenlosen und risikofreien Serviceleistung werde das Vertrauen zwischen den Banken und ihren Kunden gestärkt. "Wir hoffen, mit dieser professionellen Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken zu erzielen", so Pleister weiter.

 

Unbürokratischer Ablauf des Verfahrens

 

Der Ombudsmann unterbreitet auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen beider Kontrahenten sowie der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen einen Schlichtungsvorschlag an den Verbraucher und die Bank. Eine Beweisaufnahme - außer durch Vorlegung von Unterlagen - sowie eine Anhörung von Zeugen führt der Schlichter nicht durch. Diese Möglichkeiten bleiben den Zivilgerichten vorbehalten. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Verbraucher noch für die Bank bindend. Beiden steht es frei, ihn anzunehmen. Streitwertgrenzen bestehen daher nicht. Kunde und Bank werden über den Ausgang des Verfahrens schriftlich unterrichtet.

 

Ombudsmann

 

Kunden, die den Ombudsmann anrufen möchten, richten ihre schriftliche Beschwerde an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Schellingstraße 4, 10785 Berlin

VR-Bank Pirmasens eG
BLZ: 54290000